Frankfurt, 25.8.2020
Die Firma Digital Escape, Sascha Müller-Jänsch (nachfolgend „Anbieter“ genannt) bietet webbasierte Software für Kindertagesstätten und Horts unter dem Namen „Kita im Blick“ (nachfolgend auch Software genannt) an. Diese wird durch Digital Escape, Sascha Müller-Jänsch betrieben. Die Software besteht aus dem Basismodul Kita im Blick, einzelnen Modulen, die hinzugebucht werden können sowie Modulen, die auch ohne Kita im Blick gebucht werden können (Kita im Blick Dienstplan).
Ein Vertrag kommt somit direkt zwischen dem Lizenznehmer (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Anwender“ genannt) und dem Anbieter gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Die in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) beschriebenen Dienste stehen ausschließlich Geschäftskunden (Unternehmen, Behörden etc.) zur Verfügung. Endverbraucher sind von der Anmeldung und Nutzung der Software ausgenommen.
Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb einer Lizenz für die Software, dass er Geschäftskunde ist und dass er diese AGB vollumfänglich anerkennt.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von Digital Escape, Sascha Müller-Jänsch nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Erweiterungen oder Einschränkungen der AGB seitens des Anwenders bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter gewährt dem Kunden nach Erwerb einer Lizenz ein, der ausgewiesenen Laufzeit entsprechend zeitlich begrenztes, einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an der Software Kita im Blick.
Der Kunde erwirbt keinerlei Urheberrechte an der Software und darf den Code weder ganz noch teilweise kopieren, speichern, nutzen, nutzbar machen, Dritten zur Verfügung stellen oder verkaufen.
Der Kunde erklärt, dass er nach den geltenden Rechtsbestimmungen und Datenschutzbestimmungen das Recht hat, alle personenbezogenen Daten, die er in die Software eingibt, rechtmäßig zu erfassen und zu speichern. Personenbezogene Daten, die der Kunde nicht berechtigt ist zu erfassen, darf der Kunde nicht in die Software eingeben, auch wenn hierfür entsprechende Felder vorgesehen sind. Für den Fall eines Verstoßes stellt der Kunde den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Daten unter Nutzung der Software des Anbieters exportiert und an Dritte versendet oder für diese zur Abholung bereitstellt.
Der Kunde erhält die Möglichkeit die Software zu nutzen. Der Zugang erfolgt ausschließlich online durch persönliche Zugangsdaten. Die persönlichen Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen stets vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden.
Der Kunde hat die Möglichkeit, Mitarbeiter als Anwender/Nutzer die Nutzung der Software zu ermöglichen. Er darf jedoch nur solchen Mitarbeitern Zugang zur Software ermöglichen, die datenschutzrechtlich die Berechtigung haben, die personenbezogenen Daten einzusehen und die bei dem Unternehmen angestellt sind, das ein Nutzungsrecht erworben hat. Auch für den Fall, dass der Kunde unrechtmäßig einem Dritten die Nutzung der Software ermöglicht oder vergisst, einem der Nutzer seiner Lizenz den Zugang zu sperren, nachdem dessen Berechtigung, die personenbezogenen Daten einzusehen oder zu bearbeiten, erlischt, stellt der Kunde den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde unterrichtet seine Nutzer darüber, dass die persönlichen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden müssen. Sollte der Nutzer Kenntnis davon erlangen, dass Dritte Kenntnis von dem Passwort erlangt haben oder dieses nutzen, wird er den Anbieter unverzüglich in Kenntnis setzen, damit der Zugang gesperrt werden kann.
Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Software Kita im Blick als Software as a Service (SAAS). Die Software ist webbasiert, daher ist für den Kunden zur Nutzung der Software zwingend ein Computer mit einem aktuellen Webbrowser (Empfehlung: aktuellste Version von Chrome, Firefox, Safari) und einer Breitband-Internetverbindung notwendig. Für die Nutzung auf mobilen Geräten (Smartphones, Tablets) ist die Software nur beschränkt geeignet. Eine Auslieferung der Software als Datei zur Installation oder Verwendung auf einem Computer ist ausgeschlossen.
Die für die Nutzung der Software sowie der verfügbaren Module zu leistenden Entgelte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder aus einem erstellten Angebot. Die Preisliste ist in der Regel auf der Website kitaimblick.de veröffentlicht. Gibt es ein Angebot, so ist dieses bis zu 28 Tage nach Erstelldatum verbindlich.
Im Zuge der automatischen Lizenzverlängerung (siehe § 9) kann der Anbieter die Preise erhöhen, sofern er den Kunden mit einer Frist von 90 Tage zum Lizenzdatum darüber schriftlich informiert hat. Aufträge für individuelle Leistungen vom Anbieter und andere Angebote, die in der Preisliste nicht aufgeführt sind, sind nur über eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über das Entgelt gültig.
Entgelte, die auf Basis von Kundenangaben berechnet werden (z.B Abrechnung pro Kind laut Betriebserlaubnis), werden jedes Jahr automatisch auf Grundlage der aktuellen Informationen, zum Beispiel der durch den Kunden übermittelten neuen Betriebserlaubnis, neu berechnet. Weicht dadurch der Rechnungsbetrag von dem der vorhergehenden Rechnung ab, muss der Kunde nicht gesondert darauf hingewiesen werden, weil dies keine Preiserhöhung darstellt.
Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die nach Erhalt sofort und ohne Abzüge fällig wird. Gerät der Anwender mehr als zehn Werktage in Zahlungsverzug, kann der Anbieter den Zugang zur Software sofort und ohne weitere Ankündigung sperren bis eine Zahlung registriert wurde. Gleichzeitig entstehen sofort Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz. Die Dauer der Sperrung wirkt sich nicht auf die Laufzeit der Lizenz aus.
Der Anwender erklärt mit seiner Bestellung verbindlich, die Software nutzen zu wollen. Die Nutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Entscheidung zur Annahme der Bestellung bleibt grundsätzlich dem Anbieter vorbehalten. Eine Bestellung kann ohne Angabe von Gründen durch den Anbieter abgelehnt werden. Ein Vertrag kommt durch die Ausstellung der Rechnung und die Freischaltung des Kunden durch den Anbieter zustande. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Namen und ggf. das Logo des registrierten Anwenders als Referenz auf seiner Website aufzuführen und auf dessen Website zu verlinken.
Anbieter und Kunde stimmen darin überein, dass es nicht möglich ist, eine Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der zur Verfügung gestellten Systeme.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, bestehende Informationen, Daten und Dienste aufrechtzuerhalten, nicht zu unterbrechen oder zu ändern. Der Anbieter wird sich allerdings bemühen, im Falle der Ab- oder Aussetzung der Software in Teilen oder im Ganzen die Anwender darüber rechtzeitig zu informieren.
Für die durch die Nutzung der Software entstehenden Folgen ist ausschließlich der Anwender und in keinem Fall der Anbieter verantwortlich.
Es obliegt dem Anwender, von den eingegebenen Daten über die Exportfunktion eine Sicherheitskopie zu machen. Eine Haftung für einen Datenverlust, der seine Ursache in der Nichterfüllung dieser Obliegenheit hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Anbieter schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem ProdHaftG berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Der Anbieter übernimmt im Falle leicht fahrlässig verursachter Pflichtverletzungen keine Haftung für untypische Folgeschäden, die mit dem vertragsimmanenten Risiko in keinem Zusammenhang stehen.
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung des mit Wirkung zum 01.01.2015 eingeführten Mindestlohngesetzes (MiLoG) in seiner jeweiligen Fassung. Der Anbieter stellt jeden seiner Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz durch den Anbieter ergeben.
Die Daten der Kunden werden auf vom Anbieter angemieteten Servern der noris network AG (Kita im Blick) sowie der Hetzner AG (Kita im Blick Dienstplan) gespeichert, so, dass andere Kunden vom Anbieter oder Dritte keinen Zugriff auf die Daten des Kunden haben. Die Server der Anbieters stehen in Deutschland. Bei angemieteten Servern, auf denen Kita im Blick gespeichert ist, besteht zwischen dem Anbieter und dem Unterauftragnehmer ein Vertragsverhältnis zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, das auch die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen einschließt. Der Kunde hat jederzeit das Recht, entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung einzusehen.
Der Anbieter bzw. die Unterauftragnehmer ist in der Lage, den Betrieb des Systems rund um die Uhr zu beobachten und schnell auf Betriebsstörungen zu reagieren. Die auf den Servern vom Anbieter gespeicherten Kundendaten werden alle 24 Stunden per Backup gesichert und können bis zu 28 Tage rückgesichert werden.
Anbieter und Kunde werden die gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gem. § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
Da die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsverarbeitung (gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO) vor, und der Anbieter wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen grundsätzlich schriftlich erteilt werden und rechtzeitig übermittelt werden. Der Kunde muss dem Anbieter zu diesem Zweck vorab verbindlich Personen benennen, die zur Weisung befugt sind. Arbeiten, die vom Kunden beauftragt werden, sich grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand im 15 Minuten-Takt abgerechnet.
Die Anlagen 1 und 2 zur Auftragsverarbeitung sind Bestandteil dieser AGB. Sie beschreiben Umfang, Art, Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von Daten, Kreis der Betroffenen, Art der Daten (Anlage 1) sowie die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2).
Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die Vertraulichkeit der vom Anbieter gehosteten Daten nur dann gewährleistet werden kann, wenn der Anwender die ihm mitgeteilten Zugangsdaten entsprechend vertraulich behandelt (siehe auch § 2). Besteht, z.B. durch einen Mitarbeiter- oder Organisationswechsel, die Gefahr der missbräuchlichen oder unbefugten Nutzung von Zugangsdaten, so wird der Kunde umgehend dafür Sorge tragen, dass diese durch ihn oder - nach schriftlicher Weisung - durch den Anbieter beschränkt oder geändert werden.
Für jegliche Folgen, die durch die Eintragung von Daten eines Kunden/Nutzers entstehen, ist ausschließlich der Kunde/Nutzer und in keinem Fall der Anbieter verantwortlich. Die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach § 32 BDSG (neu) obliegt dem Kunden.
Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Softwareapplikation, dem Server und der Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten des Rechenzentrums zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung (§ 39 DSGVO) der Einhaltung der Erfordernisse sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs des Anbieters mit personenbezogenen Daten. Eine Prüfung kann Kosten verursachen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, den Datenschutzbeauftragten des Anbieters zu kontaktieren. Die Kontaktwege sind veröffentlicht unter anderem auf der Website kitaimblick.de sowie in der Datenschutzbroschüre.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Lizenzdatum, so, wie auf der Rechnung ausgewiesen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 60 Tagen zum Lizenzdatum gekündigt wurde. Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.
Das vorzeitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder trotz Zahlungserinnerung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.
Einen Grund zur fristlosen Kündigung stellen auch schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen §2 dieser AGB dar.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am meisten entsprechen würde.
Kita im Blick kostet 8,00 Euro pro Kind und Jahr.
Abgerechnet werden die Anzahl der Kinder laut Betriebserlaubnis. Die Laufzeit der Lizenz beträgt 1 Jahr ab Bestelldatum und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht 60 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wurde.
Sie können die Software Kita im Blick direkt hier über diese Website bestellen. Mit einem Klick auf den unten stehenden Button kommen Sie auf das Bestellformular.